Wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten trudeln die Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherungen ein.
Oft entsteht die spontane Reaktion, den Krankenversicherer zu wechseln und man holt sich Angebote von anderen Gesellschaften ein.
Aber macht dies immer einen Sinn? Für nach 2009 versicherte können Teile der Alterungsrückstellungen zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Davor angesammelte verfallen.
Dadurch das die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter steigen, bilden alle deutschen privaten Krankenversicherungen Alterungsrückstellungen um diese später zu nutzen. Die Generationen sorgen also für sich.
Bevor sie diesen Schritt gehen, macht es Sinn, bei Ihrem bisherigen Anbieter nach anderen Angeboten zu suchen. Hier haben Sie die Möglichkeit den § 204 VVG zu nutzen und Ihre kompletten Alterungsrückstellungen in ihren neu gewählten Tarif zu übernehmen.
Dies können Sie über ihren bestehenden Betreuer oder direkt über die Versicherungsgesellschaft durchführen. Natürlich können Sie auch unseren Service in Anspruch nehmen, in vielen Fällen ist dieser für Sie sogar kostenfrei.
Rufen Sie uns einfach an.