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Verschenken Sie kein Geld durch vermeidbare Fehler.
1. Sie zahlen zuviel für eine Beratung bei Ihrem Tarifwechsel.
In vielen Fällen wird ein Honorar vom bis zu 12-fachen der Beitragsersparnis verlangt. Das kann dazu führen, dass Sie z.B. als Angestellter Privatversicherter oder Selbstständiger erst nach 12-28 Monaten in den Genuss der Ersparnis kommen. Die Beitragsanpassungen kommen aber weiter jährlich!
2. Sie verlieren Rechte
Überdenken Sie grundsätzlich die Entscheidung eines Wechsels von einem alten bisex-Tarif in einen neuen unisex-Tarif. Sie verlieren dadurch diverse Rechte, z. B. das Recht zukünftig in den sogenannten Standardtarif zu wechseln. Der Standardtarif ist nicht der Basistarif der privaten Krankenversicherung, sondern ein besserer Sozialtarif.
3. Sie wählen keinen sinnvollen Tarif
Trotz der Leitlinien der Versicherungswirtschaft zum Tarifwechselrecht (momentan haben diese 24 Gesellschaften unterschrieben Stand 2019) gibt es aus unserer Erfahrung oft Probleme. Selten, meist nur zufällig ist es ein sinnvoller Tarif, welcher Ihnen von der Gesellschaft angeboten wird. Klar, die wollen schließlich auch Geld verdienen. Auch fallen Tarife von „hinzugekauften“ Unternehmen „zufällig“ unter den Tisch. Nehmen Sie z. B. die Allianz, welche durch die Vereinte Krankenversicherung entstanden ist. Oder die DKV, welche diverse Firmen gekauft hat. Alle die zugekauften Tarife gibt es nach wie vor. Der Ombudsmann kann ihnen nur bedingt Hilfe leisten, da die Tarifauswahl nicht in seine Zuständigkeit fällt.
4. Sie übersehen einen günstigen Tarif
Sie übersehen bei einem Wechsel in einen „günstigeren“ Tarif, dass hier nur der Regelhöchstsatz von 2,3 der GOÄ/GOZ gezahlt wird. Aber Ihr Arzt kann mit einer sogenannte einfachen Begründung den 3,5 fachen Satz verlangen, ohne Sie vorher fragen zu müssen.
5. Sie erhelten eine Leistungseinschränkung auch beim Hausarzt Prinzip
Auch das „Hausarzt-Prinzip“ kann zu einer deutlichen Leistungseinschränkung führen. Nicht nur, weil es unbequem ist, sondern auch, weil Sie Gefahr laufen, dass Sie dauerhafte Leistungskürzungen erhalten.
6. Sie führen keine regelmäßige Tarifreduzierung durch
Eine regelmäßige Tarifreduzierung durchzuführen. Für bereits gezahlte Beiträge gibt es keine Rückerstattung. Für nicht mehr versicherten Schutz auch nicht!
7. Sie richten die Beitragsoptimierung auf eine Beitragsreduzierung aus
Die Beitragsoptimierung ausschließlich mit Blick auf eine Beitrags-Reduzierung auszurichten. Oft kann auch eine Beitragserhöhung sinnvoll sein, weil bisher Vergessenes mitversichert ist.
8. Sie nutzen die Beitragsentlastungskomponente nicht
Es gibt eine Beitragsentlastungskomponente, welche von vielen Gesellschaften angeboten wird, die aus steuerlicher Sicht, sowie wegen eines Arbeitgeber-Zuschusses Sinn ergibt. Wenn Sie diese Vorteile nutzen, ergibt sich oft eine Nachsteuer-Rendite von über 5% pro Jahr, und das sicher!