Vor 1994 war man bei einem Wechselwunsch in einen anderen Tarif der privaten Krankenversicherung ausgeliefert, nämlich dem Wohlwollen dieser.
Man muss sich das so vorstellen. Sie kaufen sich ein Auto und fahren dieses jahrelang. Nach einigen Jahren bringt der Hersteller ein moderneres, schnelleres sowie leistungsstärkeres Auto heraus. Neue Kunden können dieses Auto sogar zu einem günstigeren Preis kaufen wie Sie damals ihres. Ihr Modell bietet der Hersteller immer noch an, aber zu einem höheren Preis. Sie subventionieren damit ungewollt die anderen Fahrer.
Wollte man früher wechseln musste man noch ein Motorrad oder einen Wochenendurlaub dazu kaufen, damit der neue Preis nicht unter dem des alten liegt. Dieses schäbige Geschäftsmodel ist seit der Einführung des Tarifwechselrechts der privaten Krankenversicherung im Jahre 1994 beendet.
Selbstverständlich stellt diese Änderung die Gesellschaften vor neue Herausforderungen. Nicht nur, weil die eingeplanten Margen sich ändern. Es kommen auch neue organisatorische wie personelle Herausforderungen dazu, die nicht billig sind. Und was Geld kostet, das man eher nicht sofort, oder?
Bei einigen Gesellschaften ist dieser Umstellungsprozess nach 27 Jahren langsam abgeschlossen, wirklich langsam. Einige Unternehmen haben hier immer noch „Schwierigkeiten“ dies umzusetzen. Sie müssen das verstehen, schließlich sei ja kein Geld da…
Der Kundennutzen wollen hier einige Gesellschaften noch nicht wahrhaben. Teilweise kommen Antworten, die eine Majestätsbeleidigung vermuten lassen. Es gibt heute – mehr denn je – eine Blockadehaltung bzw. Abwehr der Umstellungswünsche. Oder Sie als Kunde erhalten zwar Angebote, welche jedoch nur als Abwehrangebote klassifiziert werden können.
Ein Beispiel aus dem Jahr 2010 der Allianz zeigt, dass diese Prozesse über Jahre andauern können. Die Allianz hatte im Jahr 2007 einen neuen Vollversicherungstarif Aktimed mit einer deutlich niedrigeren Grundprämie als ihre bestehenden Tarife gestartet.
Aber Kunden, die von einem alten in den neuen Aktimed-Tarif wechseln wollten, bekamen einen pauschalen Zuschlag von 20 % um die niedrigere Prämie auszugleichen. Das Bafin hat dies damals verboten. Erst vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 8 C 42.09 )wurde entschieden das dieser pauschale Zuschlag nicht genommen werden darf. Leider gibt es ähnliches Gebaren auch heute noch, jedoch von diversen Gesellschaften, darunter auch namhafte Anbieter wie ein Signal Iduna, Continentale, HanseMerkur, Generali (früher Central), LKH, LVM usw. usf.
Es kann grundsätzlich keine Pauschale Aussage getroffen werden, ob ein neuer Tarif besser als ein Alter ist; ein bisex-Tarif günstiger als ein unisex-Tarif oder ein geschlossener Tarif langfristig schlechter als ein verkaufsoffener Tarif. Auch sogenannte „Ost“ Tarife können eine mögliche Variante für Ihre Entscheidung sein, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Oft sind sie das aber nicht, weil die „westliche“ Gebührenordnung stückweise das ehemals neue Bundesgebiet erobert (hat).
Das ist nicht die Schuld der Versicherungen, das ist die „Schuld“ der Versicherten, der Ärzte, der Vertreter etc. Dennoch ist es Ihr Problem, für das es aber Lösungen gibt. Nur die richtige Auswahl ist die Crux. Woher sollen Sie wissen, was alles möglich ist, wenn die Informationen nicht frei verfügbar sind und Sie kein unbegrenztes Auskunftsrecht haben?
Nutzen Sie hier unsere Kompetenz, die sie in den meisten Fällen für sie kostenfrei nutzen können. Warum? Die Versicherungen bezahlen uns die Bestandsbetreuung, daher zahlen Sie nichts extra. Prinzipiell haben Sie uns schon bezahlt, dann sollte Sie uns auch nutzen, oder nicht?