Nutzen der Leitlinien der Privaten Krankenversicherungen

Die Wahlfreiheit sowie individueller Versicherungsschutz sind herausragende Vorteile der Privaten Krankenversicherung. Die Leitlinien für den Tarifwechsel sind dafür gedacht, dass Sie als Versicherter jederzeit die für Sie besten Tarifoptionen wählen können

Aber wie wählen Sie den besten Tarif?

Die Privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen eine große Wahlfreiheit. Sie als Versicherter können nicht nur zum Vertragsbeginn den Leistungsumfang wählen, sondern diesen aufgrund des vertraglichen und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ( abgekürzt VVG ) Ihren Versicherungsschutz jederzeit an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche anpassen. Sie müssen also nicht in dem einmal gewählten Tarif bleiben. Und das sollten Sie auch nicht, denn die Welt dreht sich weiter.

Der PKV-Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass eine qualifizierte Beratung notwendig ist, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert, weil es sehr viele Optionen gibt, von denen einige Einbahnstraßen sind. Aber dazu bedarf es kompletter Transparenz über die Tarifalternativen Ihrer Gesellschaft. 

Diese Leitlinien beschreiben die Kriterien einer guten Praxis und Service für den Kunden. Sie sind aber nur ein Verbandspapier, sie sind kein Gesetz. Ihre Rechte stehen woanders und wir helfen Ihnen, diese um zu setzen. Zu den unterzeichnenden Gesellschaften gehören 24 der im PKV-Verband organisierten Unternehmen:

Welche Gesellschaften machen mit?

  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung AG
  • ARAG Krankenversicherung AG
  • AXA Krankenversicherung AG
  • Barmenia Krankenversicherung a. G.
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • CONCORDIA Krankenversicherungs-AG
  • Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
  • DEVK Krankenversicherung AG
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
  • Gothaer Krankenversicherung AG
  • HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung a. G.
  • LVM Krankenversicherung AG
  • Mecklenburgische Krankenversicherung AG
  • NÜRNBERGER KRANKENVERSICHERUNG AG
  • Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG
  • Provinzial Krankenversicherung AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
  • SDK Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
  • UKV UNION KRANKENVERSICHERUNG AG
  • Württembergische Krankenversicherung

Was ist mit den anderen Gesellschaften?

Die o.g. Gesellschaften repräsentieren ca. 90 % des Marktes der Privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Selbstverständlich müssen die anderen Gesellschaften ebenso den Tarifwechsel nach den Gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Sie haben sich nur nicht für den allgemeinen Weg entschieden, was Vor- und Nachteile haben kann.

Was sagen die Leitlinien denn genau aus? 

Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Sie haben einen vertraglichen und gesetzlichen Anspruch auf den Wechsel in andere Tarife.

Die Anfragen zum Wechsel sollen von den Gesellschaften innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet. Natürlich kann es sein, das durch Rückfragen oder Anfragen (z.B. beim Arzt) eine Verzögerung eintritt, so wird ihnen eine Zwischennachricht zugesagt. Sie erhalten auch eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner.

Es wird Ihnen eine Beratung durch Ihr Versicherungsunternehmen garantiert. Diese soll abgepasst auf Ihre Ziele und Wünsche erfolgen. Hier ist es wichtig, dass Sie sich im Vorhinein klar darüber sind, was Sie wirklich wollen. Unter Umständen lässt sich ein einmal entfernter Bestandteil nicht mehr oder nur teurer hinzufügen. 

Das Unternehmen muss Sie zusätzlich auf eine evtl. anstehende Beitragsanpassung im Zieltarif hinweisen.

Es erfolgt eine Beratung zum Thema Wechsel von geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen (Bisex-) in geschlechtsunabhängig kalkulierte (Unisex-) Tarife. 

Die Gesellschaft hat sie darauf hinzuweisen, ob eine Risikoprüfung erforderlich ist und dass die Vermeidung eines Zuschlages durch die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses möglich ist. Hier gibt es wichtige Tipps, wie Sie das in der Praxis vermeiden oder in der Wirkung abmildern können.

Eine Beratung über Standard- und Basistarif, sowie die notwendigen Voraussetzungen für den Wechsel hat zu erfolgen. Ebenso die Möglichkeit der Prämienminderung im Basistarif gem. § 152 Abs. 3 des VAG ist in der Beratung notwendig. 

Die Gesellschaften schaffen Ihnen eine Transparenz über die Auswahlmöglichkeiten Ihrer Tarife. Um die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit für den Kunden zu erleichtern, können die Gesellschaften eine Vorauswahl treffen. Dieser Umstand muss benannt werden. Die Auswahl soll verkaufsoffene und andere bestandsstarke Tarife umfassen. Oft gibt es aber Potentiale in den nicht verkaufsoffenen Tarifen, die nur ein Profi kennen kennt.

Zur Sicherung maximaler Transparenz und Verständlichkeit stellt das Versicherungsunternehmen Tarifalternativen derart dar, dass dem Versicherten ein Überblick über die Gruppe der gleichwertigen Tarife sowie über die Gruppe der Tarife mit höherem und niedrigerem Leistungsniveau möglich ist. Leider gibt es keine Vorgabe, wie umfangreich diese Darstellung sein muss. Der Teufel steckt im Detail, nämlich bei den Dingen, die Ihnen vielleicht nicht gesagt werden.

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